Zuletzt aktualisiert: September 2026 · TarifYol Redaktion
Kfz-Ratgeber
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Was ist der Unterschied?
Die drei Begriffe beschreiben unterschiedliche Aufgaben der Autoversicherung. Hilfreich ist zuerst die Frage: Geht es um Ansprüche anderer Menschen oder um einen Schaden am eigenen Fahrzeug? Die Namen allein beschreiben noch nicht alle Leistungen eines Tarifs.
Kfz-Haftpflicht: Ansprüche anderer
Die Kfz-Haftpflicht ist für den Betrieb eines zulassungspflichtigen Autos gesetzlich vorgeschrieben. Sie prüft Ansprüche Dritter, bezahlt berechtigte Forderungen im vereinbarten Rahmen und wehrt unberechtigte ab. Ein typisches Beispiel ist ein von Ihnen verursachter Unfall, bei dem ein anderes Fahrzeug beschädigt wird. Die Reparatur Ihres eigenen Autos ist damit nicht automatisch mitversichert.
Teilkasko: Bestimmte Risiken für das eigene Auto
Teilkasko betrifft das eigene Fahrzeug bei bestimmten versicherten Ereignissen, etwa Diebstahl, Glasbruch oder Hagel. Welche Naturereignisse, Tier- oder Folgeschäden erfasst sind, hängt vom Tarif ab. Ein selbst verursachter Unfallschaden am eigenen Fahrzeug gehört grundsätzlich nicht zu diesen Teilkaskorisiken.
Vollkasko: Zusätzlicher Schutz für das eigene Fahrzeug
Vollkasko umfasst in der Regel die Teilkaskorisiken und zusätzlich unter anderem selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Auto sowie Vandalismus. Auch hier gelten Bedingungen und Ausschlüsse. „Voll“ bedeutet daher nicht, dass jeder denkbare Schaden uneingeschränkt bezahlt wird.
Weiterführende Quelle (Deutsch): Verbraucherzentrale: Haftpflicht und Kasko
Drei Begriffe beim Lesen der Angebote
Selbstbeteiligung
Das ist der vereinbarte Betrag, den Sie bei einem versicherten Schaden selbst tragen. Ein Beispiel nur zur Begriffserklärung: Bei 1.000 Euro vollständig anerkanntem Schaden und 300 Euro Selbstbeteiligung verbleiben rechnerisch 700 Euro für den Versicherer. Weitere Vertragsregeln können das tatsächliche Ergebnis beeinflussen.
Deckungssumme und Ausschlüsse
Eine Deckungssumme begrenzt die vereinbarte Leistung. Ausschlüsse beschreiben Fälle, die nicht vom Schutz erfasst werden. Lesen Sie deshalb nicht nur die Zusammenfassung, sondern auch die dazugehörigen Bedingungen.
Werkstattbindung
Bei einer Werkstattbindung kann die Schadenreparatur an bestimmte Partnerwerkstätten gebunden sein. Prüfen Sie, welche Vorgaben ein Angebot hierzu enthält und was bei einer abweichenden Werkstattwahl gilt.
Unterschiede sichtbar machen
Notieren Sie für jedes Angebot dieselben Punkte: versicherte Risiken, Eigenanteil, Leistungslimits, Ausschlüsse und Beitrag. Wenn eine Angabe fehlt, ist sie eine offene Frage und keine zugesagte Leistung. Welche Variante Sie persönlich auswählen, entscheiden Sie selbst; dieser Überblick empfiehlt kein bestimmtes Produkt.
Den nächsten Schritt verstehen
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